Steu­er­li­che Be­hand­lung.

Im De­tail.

Profitieren Sie von der günstigen Besteuerung von Allvest. Während Ihr Kapital in Allvest investiert ist, sind alle Erträge steuerfrei. Die Erträge werden erst zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt versteuert. Bei einer klassischen Geldanlage sind Erträge dagegen grundsätzlich jährlich steuerlich zu erfassen. So können Sie bei Allvest Zins- und Zinseszins-Vorteile uneingeschränkt nutzen.

Lebenslange Rente

Wenn Sie sich für lebenslange Rentenzahlungen entscheiden, sind diese zum größten Teil einkommensteuerfrei. Lediglich der altersabhängige Ertragsanteil muss versteuert werden.

Ein Beispiel für die lebenslange Rente: Bei der lebenslangen Rente mit Allvest wird – anders als bei der gesetzlichen Rente – nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert. So muss ein 65-Jähriger gerade einmal 18 % seiner privaten Rente versteuern. Bei 1.000 Euro monatlicher Rente und einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 30 % werden somit nur 54 Euro monatliche Einkommensteuer auf die Rente fällig.

Kapitalzahlung oder temporäre Rente

Falls Sie sich für eine einmalige Kapitalzahlung oder temporäre Rente entscheiden, wird auf den Ertrag grundsätzlich Abgeltungsteuer fällig.

Hinweis zur sogenannten 12/62-Regelung:

Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt die Hälfte der Kapitalerträge steuerfrei und die andere Hälfte ist mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Diese Regelung ist oft günstiger als die Besteuerung der Erträge über Abgeltungsteuer. Diese Regelung gilt, wenn zwischen Ihrer jeweiligen Einzahlung und der Auszahlung mindestens zwölf Jahre liegen und Sie dann mindestens 62 Jahre alt sind.

Beispiel für die Kapitalzahlung ohne 12/62-Regelung:

Eine 30-Jährige zahlt einmalig zu Beginn 10.000 Euro in ihren Allvest Vertrag ein. Zum Garantietermin nach 15 Jahren besitzt ihr Vertrag einen Wert von 18.000 Euro und sie lässt sich diesen auszahlen. Sie hat somit in dieser Zeit einen Ertrag von 8.000 Euro realisiert, auf den wir Abgeltungsteuer einbehalten. Somit erhält sie bei einer Auszahlung 10.000 Euro steuerfrei und 8.000 Euro abzüglich Abgeltungsteuer.

Beispiel für die Kapitalzahlung mit 12/62-Regelung:

Eine 52-Jährige zahlt einmalig zu Beginn 10.000 Euro in ihren Allvest Vertrag ein. Zum Garantietermin nach zwölf Jahren hat ihr Vertrag einen Wert von 16.000 Euro und sie lässt sich diesen auszahlen. Sie hat somit in dieser Zeit einen Ertrag von 6.000 Euro realisiert. Auf diesen Betrag behalten wir zunächst Abgeltungsteuer ein. Da zwischen der Einzahlung und der Auszahlung zwölf Jahre liegen und sie das Alter von 62 Jahren erreicht hat, kann sie von der sogenannten 12/62-Regelung Gebrauch machen. Im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung erfolgt die Anwendung der 12/62-Regelung: Im Ergebnis unterliegt somit lediglich die Hälfte ihrer Erträge (3.000 Euro) dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer, die übrigen 13.000 Euro bleiben steuerfrei.