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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Gemäß Anlage 3 zu §14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Inklusion ist uns sehr wichtig. Barrierefreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für Inklusion. Daher liegt uns auch Barrierefreiheit sehr am Herzen. Wir unternehmen viele Anstrengungen, um unserem eigenen Anspruch auch in Bezug auf die Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gerecht zu werden.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach dem BFSG, die die Allvest GmbH anbietet. Sie wurde am 06.06.2025 erstellt und wird bei Änderungsbedarf, mindestens aber jährlich, überprüft. Die erste Überprüfung findet also spätestens am 06.06.2026 statt.

Beschreibung der geltenden Anforderungen

Die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr folgen aus § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 3 Nummer 5 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSG") sowie aus der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung („BFSGV"), die auf der Grundlage von § 3 Absatz 2 BFSG erlassen wurde. Die Verpflichtung zur Abgabe dieser Erklärung zur Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen folgt aus § 14 Absatz 1 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 zum BFSG sowie (in Bezug auf die Zugänglichmachung) aus § 14 Absatz 1 Nummer 2, zweiter Halbsatz BFSG in Verbindung mit der BFSGV.

Allgemeine Beschreibung unserer Dienstleistung

Die Allvest GmbH ist ein Tochterunternehmen der Allianz SE und vermittelt eine digitale Rentenversicherung der Allianz Lebensversicherungs-AG. Unsere Dienstleistung im Sinne von § 1 Absatz 3 Nummer 5 i.V.m. Nr. 26 und Anlage 3 zum BFSG besteht darin, Verbraucher:innen die Möglichkeit zu bieten, Versicherungsschutz elektronisch über unsere Webseite zu beantragen.

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind.

Vor dem elektronischen Antrag auf Versicherungsschutz über unsere Webseite können sich die Verbraucher:innen dort im ersten Schritt über das Versicherungsprodukt Allvest informieren. Über den Button „Kunde werden" können sie sich nach Eingabe ihrer persönlichen Daten ein individuelles Versicherungsangebot anzeigen lassen. Der Versicherungsantrag wird über den Button „Jetzt zahlungspflichtig abschließen" gestellt.

Beschreibung, wie die Dienstleistung die in der Barrierefreiheitsverordnung aufgeführten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt

Die Barrierefreiheit der Dienstleistung (die Möglichkeit, eine Rentenversicherung elektronisch über unsere Webseite zu beantragen) auf der Website www.allvest.de richten wir an den Anforderungen des Standards zur digitalen Barrierefreiheit EN 301 549 aus.

Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Die Marktüberwachungsbehörde ist für Wirtschaftsakteure die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" (MLBF) in Magdeburg.

München, den 06.06.2025


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Erklärung in einfacher Sprache

Inklusion ist uns wichtig. Dafür ist Barrierefreiheit nötig. Deshalb ist uns Barrierefreiheit wichtig.

Wir gestalten unsere elektronischen Dienstleistungen barrierefrei. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die elektronischen Dienste nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) der Allvest GmbH.

Wir haben diese Erklärung am 06.06.2025 erstellt. Wir prüfen sie bei Bedarf, aber mindestens einmal jährlich. Die erste Prüfung findet spätestens am 06.06.2026 statt.

Beschreibung der geltenden Anforderungen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) schreibt in § 3 Absatz 1 und § 1 Absatz 3 Nummer 5 die Anforderungen an die Barrierefreiheit unserer Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr vor. Weiter schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in § 14 Absatz 1 Nummer 2 eine Information über diese Dienstleistungen vor.

Allgemeine Beschreibung unserer Dienstleistung

Die Allvest GmbH ist ein Versicherungsvermittler einer digitalen Rentenversicherung. Sie ist ein Tochterunternehmen der Allianz SE. Über unsere Webseite bieten wir Verbrauchern folgende Dienstleistung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an:

- Die Beantragung einer Rentenversicherung

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

Verbraucher können sich vor dem elektronischen Antrag auf Versicherungsschutz auf unserer Webseite über das Versicherungsprodukt Allvest informieren. Über den Button „Kunde werden" können sie sich nach Eingabe ihrer persönlichen Daten ein individuelles Versicherungsangebot anzeigen lassen. Der Versicherungsantrag wird über den Button „Jetzt zahlungspflichtig abschließen" gestellt.

Beschreibung, wie die Dienstleistung die in der Barrierefreiheitsverordnung aufgeführten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt

Die Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf der Website www.allvest.de richten wir an den Anforderungen der Harmonisierten Europäischen Norm (EN 301 549) zur digitalen Barrierefreiheit aus.

Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Die Marktüberwachungsbehörde ist für Wirtschaftsakteure die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" (MLBF) in Magdeburg.

München, den 06.06.2025