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Erfahren Sie hier mehr über die Gesamtverzinsung, die laufende Verzinsung sowie die endfällige Überschussbeteiligung.
Ein Teil Ihrer Einzahlungen wird nach Abzug der Kosten in das Sicherungsvermögen der Allianz investiert. An den durch das Sicherungsvermögen erwirtschafteten Erträgen werden Sie jedes Jahr in Form einer Gesamtverzinsung beteiligt. Diese beinhaltet die sogenannte Überschussbeteiligung.
Abb. 1: Beispielhafte schematische Darstellung über die Gültigkeitsdauern der eigenen Überschussanteilsätze für eine Einzahlung
Die Kapitalanlage der Allianz ist langfristig ausgelegt – denn es gilt: je länger die Anlagedauer, desto höher ist der Zins. So kann eine attraktive Überschussbeteiligung erwirtschaftet werden. Da Sie die Möglichkeit haben flexibel einzuzahlen und sich Geld auszahlen zu lassen und da wir nicht genau vorhersehen können, wie häufig und in welcher Höhe Sie diese Flexibilität nutzen, muss die Allianz diese möglichen kurzfristigen Änderungen durch die Festlegung eigener Überschussanteilsätze berücksichtigen.
Zur Finanzierung der vereinbarten, garantierten Leistungen führt die Allianz einen Teil Ihres Policenwerts im Sicherungsvermögen. Dieses wird mit dem Rechnungszins verzinst. Hinzu kommt die Überschussbeteiligung, die insgesamt nicht garantiert ist. Wir nennen die einzelnen Komponenten wie folgt:
Die Höhe der Bewertungsreserven hängt von der jeweiligen Kapitalmarktsituation ab und schwankt daher. Wir können einen sog. Sockelbetrag als Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festsetzen. Je nach Höhe der Bewertungsreserven kann Ihre Beteiligung auch höher als der Sockelbetrag ausfallen.
Abb. 2: Schematische Darstellung der Struktur der Gesamtverzinsung und der Überschussbeteiligung.
Die für Allvest im Allgemeinen für das Jahr 2021 festgelegten Überschussanteilsätze finden Sie in der folgenden Tabelle 1:
Laufende Verzinsung | Endfällige Überschussbeteiligung 1) | ||
Gesamtverzinsung | Rechnungszins | Laufende Überschussbeteiligung | Schlussüberschussbeteiligung | Sockelbetrag |
3,10 % | 0,90 % | 1,50 % | 0,50 % | 0,20 % |
1) Der Teil der Beteiligung an den Bewertungsreserven, der ggf. die Sockelbeteiligung übersteigt, hängt von der Höhe der Bewertungsreserven zum jeweiligen Zeitpunkt ab. Er kann vorab nicht als Überschussanteilsatz deklariert und damit nicht in der Tabelle genannt werden.
Darüber hinausgehende Informationen zur Überschussbeteiligung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie im Anhang des Geschäftsberichts der Allianz Lebensversicherungs-AG.
Abweichend von den obigen Angaben erhalten Sie für einen bestimmten Zeitraum in den folgenden Fällen eigene Überschussanteilsätze.
1. Einzahlung:
Für den im Sicherungsvermögen angelegten Teil jeder Einzahlung erhalten Sie für einen bestimmten Zeitraum nach der Einzahlung eigene Überschussanteilsätze.
2. Festlegung eines neuen Garantietermins:
Für den im Sicherungsvermögen angelegten Teil des Policenwerts erhalten Sie für einen bestimmten Zeitraum ab dem bisherigen Garantietermin eigene Überschussanteilsätze.
Die eigenen Überschussanteilsätze können geringer sein als die Überschussanteilsätze, die wir im Allgemeinen für Allvest gewähren.
Die Höhe der aktuell festgelegten eigenen Überschussanteilsätze für Einzahlungen (1. Fall) finden Sie in der folgenden Tabelle 2:
Laufende Verzinsung | Endfällige Überschussbeteiligung 1) | |||||
Einzahlungstermin | Gültigkeitsdauer | Gesamtverzinsung | Rechnungszins | Laufende Überschussbeteiligung | Schlussüberschussbeteiligung | Sockelbetrag |
01.10.2019 bis ... | 4 Jahre | 1,65 % | 0,90 % | 0,65 % | 0,10 % | 0,00 % |
1) Der Teil der Beteiligung an den Bewertungsreserven, der ggf. die Sockelbeteiligung übersteigt, hängt von der Höhe der Bewertungsreserven zum jeweiligen Zeitpunkt ab. Er kann vorab nicht als Überschussanteilsatz deklariert und damit nicht in der Tabelle genannt werden.
Die Höhe der reduzierten Gesamtverzinsung kann sich während der Gültigkeitsdauer ändern.
Über die Höhe und Dauer der eigenen Überschussanteilsätze nach Festlegung eines neuen Garantietermins (2. Fall) werden wir Sie vor Erreichen des ersten Garantietermins informieren.
Nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer für eigene Überschussanteilsätze erhalten Sie bis zum nächsten Garantietermin die für Allvest im Allgemeinen festgelegten Überschussanteilsätze.